Droht der Rückbau neu installierter Ladesäulen? Warum viele Kommunen ein Problem bekommen könnten.
Ab dem 13. April 2024 könnte in vielen deutschen Städten ein unerwartetes Problem auftreten: Neu installierte öffentliche Ladesäulen müssen möglicherweise wieder abgebaut oder ersetzt werden – und das nur wenige Wochen nach ihrer Inbetriebnahme.
Ein Szenario mit realen Folgen
Ein Bürgermeister einer Kleinstadt freut sich über die erste öffentliche Ladesäule, errichtet von den örtlichen Stadtwerken und nach dem Stichtag 13.04.2024 in Betrieb genommen. Doch kurz darauf trifft ein Schreiben der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein:
Ein Konkurrenzunternehmen hat darauf hingewiesen, dass die neue Ladesäule nicht den Anforderungen der EU-Verordnung Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) entspricht.
Da es sich um EU-Recht handelt, gibt es keinen Handlungsspielraum – die Ladestation muss entweder ersetzt oder stillgelegt werden.
Was steckt hinter den neuen AFIR-Vorgaben?
Die AFIR-Verordnung verlangt für neue öffentliche Ladesäulen:
- Preistransparenz für Nutzer
- Sichere Kartenzahlung als Option
- Dynamisch generierte QR-Codes für ad-hoc-Zahlungen
Das Problem: Die Ladesäule in unserem Beispiel hat zwar einen QR-Code für ad-hoc-Zahlungen, aber dieser ist statisch und genügt den neuen Anforderungen nicht. AFIR fordert, dass ein neuer QR-Code für jede Transaktion generiert wird – was ein Display voraussetzt, das diese Säule nicht besitzt. Ein nachträglicher Umbau ist aufgrund des Eichrechts oft nicht möglich.
Warum wurde nicht direkt eine AFIR-konforme Ladesäule installiert?
Dafür gibt es mehrere Gründe:
- Die Stadtwerke haben die Ladesäule gemäß der damals gültigen Ladesäulenverordnung (LSV) geplant.
- Die Kommune benötigte zu lange für die Sondernutzungserlaubnis – wäre die Station vor dem 13.04.2024 in Betrieb gegangen, hätte sie Bestandsschutz.
- Die Projektverantwortlichen waren sich nicht bewusst, dass die neue EU-Verordnung das deutsche Recht aushebelt.
Wie lassen sich solche Fehler vermeiden?
Hätte die Kommune einen spezialisierten Berater für Elektromobilität hinzugezogen oder ihre Fachkräfte entsprechend weitergebildet, wäre dieses teure Problem vermeidbar gewesen. Eine Ausbildung zum DEKRA-zertifizierten Berater Elektromobilität stellt sicher, dass alle aktuellen Vorschriften – sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene – berücksichtigt werden.
Fazit: Kommunen und Stadtwerke sollten jetzt handeln und sicherstellen, dass ihre Ladesäulenprojekte AFIR-konform geplant sind. Denn wer nach dem 13.04.2024 nicht auf dem aktuellen Stand ist, könnte hohe Kosten für Rückbau oder Ersatz riskieren.